Datenschutz ist für jeden Privatanwender, mehr noch aber für Unternehmen ein entscheidendes Thema. Die gesetzliche Grundlage für Datenschutz in der EU ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie gilt für alle Unternehmen im europäischen Binnenmarkt. Abgesehen von der Verpflichtung, diese Verordnung zu beachten, kann Datenschutz ein Wettbewerbsvorteil sein. Denn Endkunden legen zunehmend Wert darauf, dass ihre Daten innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Viele Nutzer sehen die Datenschutz-Regelungen der USA kritisch. Und damit auch amerikanische Unternehmen wie Google, Facebook oder Amazon, die die europäische Datenschutz-Grundverordnung nicht oder nur teilweise beachten. Somit könnte im Moment ein Wettbewerbsvorteil bei den europäische Unternehmen liegen.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung: Wettbewerbsvorteil für europäische Unternehmen?

Dies ist jedoch nicht banal, denn die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist ein komplexes Regelwerk. Die neue Fassung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Wie die meisten Gesetze und Verordnungen ist auch diese Neufassung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung das Ergebnis eines langen Diskussionsprozesses zwischen Gesetzgeber, Experten, Unternehmen, Verbrauchern und Lobbyisten.

Europäische Datenschutz-Grundverordnung
Europäische Datenschutz-Grundverordnung (Photo by Sai Kiran Anagani on Unsplash)

Alle Unternehmen – vom Großkonzern bis zum Kleinstunternehmer, der eine Website betreibt – sind aufgefordert, ihre geschäftlichen Aktivitäten an die Europäische Datenschutz-Grundverordnung anzupassen. Das gilt besonders für die Art, wie Daten gespeichert und verarbeitet werden. Denn der Gesetzgeber hat den Verbrauchern neue, umfangreiche Rechte eingeräumt.

„Recht auf Vergessen werden“

Das überraschendste Element der neuen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung ist wahrscheinlich das „Recht auf Vergessen werden“. Das heißt: Verbraucher können fordern, dass ihre Daten von Servern vollständig zu löschen seien. Dies dürfte analog auch für Presseverteiler gelten, auch wenn Journalisten keine Endverbraucher sind. Aber wenn Unternehmen Pressemitteilungen versenden, werden Journalisten voraussichtlich noch öfter Ihre Daten aus den Verteilern löschen lassen.  Somit sind auch PR-Agenturen und andere Dienstleister und Berater aus den Bereichen Public Relations, Marketing und Social Media betroffen. Wir bei Krause Kommunikation aktualisieren Verteiler umgehend und wunschgemäß. Das hält unseres wissens auch jede andere PR-Agentur und Presseabteilung so. Denn PR-Agenturen sind Partner und Dienstleister von Journalisten und Medien, und Partner verärgert man nicht – weder im professionellen wie im privaten Kontext.

Entwicklungen in IT in der Regel schneller als die Europäische Datenschutz-Grundverordnung erlaubt

Ob die Europäische Datenschutz-Grundverordnung lange hält oder ob angesichts der neuen technischen Entwicklungen schon bald wieder eine Novelle erforderlich sein wird, ist eine spannende Frage. Sowohl für den Gesetzgeber, als auch für IT-Unternehmen, Händler und Dienstleister wie auch für Verbraucher. Erfahrungsgemäß ist IT immer schneller als der Gesetzgeber.

Doch zunächst wird die Novelle von 2018 wirksam.

Was es über die hier angerissenen Themen hinaus zu beachten gibt, habe ich für Rings-Kommunikation bereits hier ausführlicher beleuchtet.

Bevor Sie die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Unternehmen umsetzen, indem Sie IT-Infrastruktur anpassen und Prozesse modifizieren, lassen Sie sich unbedingt Individuell beraten. Krause Kommunikation stellt diesen Text lediglich zur Informationszwecken zur Verfügung und kann keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ab 25. Mai 2018
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